Ein unterschätztes Regelwerk
Für die Bebauung von öffentlichen und privaten Flächen ist ein professionelles Regelwerk unabdingbar. Gerade um Schäden und daraus entstehende Streitfälle zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vermeiden, ist es wichtig grundlegende Bau-Anforderungen nicht aus den Augen zu verlieren. Die meisten Tiefbauer verlassen sich da auf die Allgemeine Technische Vertragsbindungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18318 und die Zusätzliche Technische Vertragsbindungen (ZTV)-Pflaster.
Die dort aufgeführten Anforderungen sind aber gerade für den Garten- und Landschaftsbau auf privaten Grundstücken recht hoch angesetzt. Dass sich in vielen Anwendungsbereichen auch mit einem weiteren Regelwerk arbeiten lässt, überrascht viele im Straßenbau Denkende. Das unterschätzte Regelwerk trägt den Namen ZTV-Wegebau und beinhaltet Anforderungen an Flächen außerhalb des Straßenverkehrs, mit denen zielsicher, günstig und qualitätsorientiert gearbeitet werden kann.
Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FFL) hat damit eine verdienstvolle Vertragsgrundlage für Pflasterdecken mit geringer Verkehrsbelastung entwickelt. Wegen der wesentlich geringeren Flächenbelastung als im Straßenbau, hat die FLL mit N1 bis N3 drei neue Nutzungskategorien definiert. Nach diesen richtet sich im Weiteren die Materialgüte und Enddicken. Auch Angaben zu gebundenen Bauweisen lassen sich in der ZTV-Wegebau finden. Nach einer kräftigen Durchrenovierung der ZTV 2013 bildet das Regelwerk neben dem neuesten Stand der Technik auch manche seit Jahrzehnten bewährte Bauweise ab. Wir verleihen ihm deshalb das Prädikat „sehr empfehlenswert“.
Das gesamte Regelwerk findest Du unter: http://www.fll.de/shop/ztv-wegebau-download-edition.html